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10.09.10

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Das Gleichstellungsbüro in der Stadt Bad Iburg

Ziele und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" (Grundgesetz Artikel 3 Abs.2)

Es ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, an der praktischen Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken. Das im Januar 1993 verabschiedete 10. Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (§5a) schafft hier klare rechtliche Rahmenbedingungen.


Die Gleichstellungsbeauftragte:


  • ist Ansprechpartnerin für Frauen mit Anregungen, Fragen und Beschwerden,
  • berät Frauen vertraulich und unterstützt sie,
  • weist auf bestehende Defizite bei der Gleichstellung von Frauen in der Stadtverwaltung und in der Stadt Bad Iburg hin,
  • erarbeitet Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Situation von Frauen und initiiert hierzu konkrete Projekte,
  • arbeitet mit Frauengruppen und Verbänden zusammen

Kontakt:


Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Frauen in allen Lebenssituationen. Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Haben sie Fragen oder Anregungen ?

Sie erreichen mich:

Stadt Bad Iburg
Irene Wellmann
Am Gografenhof 4
49186 Bad Iburg
Telefon: 05403 - 404-24


Sprechstunde:

Dienstags: 9.00 bis 11. 00 Uhr oder nach Vereinbarung

Rathaus Zimmer 13

Bei Bedarf vereinbaren sie bitte telefonisch einen persönlichen Gesprächstermin.

Ihre Meinung: gleichstellungsbeauftragte@badiburg.de