Schnee und Glatteis sind bestimmt schon
bald ein Thema. Wichtig ist, dass man weiß, wer wo für die Sicherheit aller
sorgen muss. Jeder Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass der Gehweg an seinem
Grundstück vom Schnee befreit wird oder Glätte durch Streugut entschärft wird.
Ist das Gebäude vermietet, dass muss der Vermieter entweder einen Dienstleister
oder den Mieter für den Winterdienst verpflichten. Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich
gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite von 1 m ganz, die
übrigen mindestens in einer Breite von 1 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht
vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 m neben der
Fahrbahn freizuhalten. In verkehrsberuhigten Bereichen ist – an den jeweiligen
Rändern verlaufend - ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig
mindestens 1 m zu räumen. Bei Glatteis muss mit Sand oder mit einem ähnlichen
Streugut die Gefahr gebannt werden. Der Gebrauch von Streusalz muss auf das
unumgänglich notwendige Maß beschränkt werden und ist außerdem nur bei extremen
Witterungsverhältnissen wie Eisregen oder Glatteis zulässig. Wenn über Nacht
Schnee gefallen ist, muss die Reinigung werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und
Feiertagen bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Nicht ausreichend ist es, erst zu
dem angegebenen Zeitpunkt mit der Reinigung zu beginnen. Bei Bedarf ist das
Schneeräumen und Streuen bis 20:00 Uhr zu wiederholen.
Dabei
ist zu beachten: Geräumter Schnee darf nicht auf die Straße gekehrt werden!
Diese
Regelungen ergeben sich aus der Verordnung über Art und Umfang der
Straßenreinigung in der Stadt Bad Iburg. Bitte beachten Sie im Interesse Ihrer
Mitbürgerinnen und Mitbürger diese Regelungen und bedenken Sie in Ihrem
Interesse: Wenn jemand auf ungeräumten oder ungestreuten Flächen zu Schaden
kommt, sind Sie haftungsrechtlich dafür verantwortlich! Verstöße gegen die
Verordnung stellen zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die auch geahndet werden
kann!
Die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden durch
die Straßenmeistereien des Landkreises geräumt. Für alle weiteren öffentlichen
Straßen im Gemeindegebiet besteht die Verkehrssicherungspflicht durch die
Stadt. Für die Stadt Bad Iburg besteht ein Streuplan, der die zu räumenden
Straßen aufgrund ihrer Wichtigkeit, Gefährlichkeit oder Verkehrsbelastung
enthält.
Informationen
erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadt Bad Iburg unter 05403/404-15.