Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, unterstützt die Stadt Bad Iburg mit steuerlichen Erleichterungen wie zinsfreie Stundung, einer erleichterten Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt und Änderungen bei Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen.
Gewerbesteuerpflichtige können
einereits eine zinslose Stundung von 3 Monaten für offene Gewerbesteuerfestsetzungen
der Vorjahre und für den nächsten Zahlungstermin am 15.05.2020 beantragen.
Andererseits können
Steuerpflichtige beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der
Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 stellen. Die Stadt Bad Iburg
stellt das empfohlene Antragsformular ebenfalls zur Verfügung.