Das Ziel ist weiterhin, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Die Einrichtungen haben daher umfangreiche hygienische, räumliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Die Leitungen entscheiden auf der Grundlage der vorliegenden Aufnahmeanträge und der jeweils aktuellen Gegebenheiten in der Einrichtung über die Möglichkeit der Aufnahme eines Kindes.
Mit Wirkung vom 11. Mai kann der Regelbetrieb in der Kindertagespflege wieder aufgenommen werden. Auch Großtagespflegestellen dürfen jedoch maximal fünf Kinder betreuen.
Zusätzlich hat das Land die Möglichkeit geschaffen, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu fünf Kinder in einem privaten Haushalt betreut werden dürfen.
Aktuelle Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums zu Schulen und Kitas finden Sie hier.