Der Rat der Stadt Bad Iburg hat am 03.12.2020 eine neue
Gästebeitragssatzung beschlossen. Daher gelten seit dem 01.01.2021 für Übernachtungsgäste
ab dem 7. Lebensjahr folgende Gästebeiträge, die nach Dauer des
Aufenthaltes pro Tag bemessen werden:
1. für Einzelpersonen ab
Vollendung des 18. Lebensjahres 1,84 €
2. für Kinder bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres jeweils 0,34 €
Bei Familien werden maximal vier Personen berechnet.
Der Gästebeitrag beträgt im Kurbezirk I
(Stadt Bad Iburg) 100%, im Kurbezirk II (Stadtteile Glane, Ostenfelde, Sentrup)
25%. - Änderungen
vorbehalten -
Erhoben wird der Gästebeitrag vom Vermieter oder von der
Tourist-Information. Anschließend erhält der Gast seine Gästekarte, die zu zahlreichen
Ermäßigungen im Osnabrücker Land berechtigt, wie z.B. im Zoo Osnabrück und in
den Sole-Schwimmbädern der Nachbargemeinden.
Die Einnahmen aus dem Gästebeitrag helfen, die örtlichen
Angebote aus dem Tourismus und Gesundheitswesen zu pflegen und zu erhalten.
Dazu gehören z.B. Wanderwege, touristische Veranstaltungen, der Betrieb des
City-Mobils und die Busverbindung zwischen den Bädergemeinden im Südkreis.
Einen Überblick über die
Ermäßigungen in Osnabrück und den Heilbädern und Kurorten im Osnabrücker Land
sowie die komplette Gästebeitragssatzung finden Sie hier.