Bekanntmachung
und öffentliche Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG
(Niedersächsisches
Kommunalprüfungsgesetz)
Der
Niedersächsische Landesrechnungshof hat im Jahr 2024 eine überörtliche
Kommunalprüfung der KiTa-Vereinbarungen durchgeführt.
Die Prüfungsmitteilung
ist an 7 Werktagen öffentlich auszulegen (§ 5 Abs. 1 und 2 NKPG).
Die
Prüfungsmitteilung wird vom 15. bis 25.4.2025 im Rathaus der Stadt Bad Iburg,
Am Gografenhof 4, 49186 Bad Iburg, Zimmer 8 (Zentrale Dienste) öffentlich
ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Mo.- Fr. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr;
Mo. 14:00 – 17:00 Uhr, Di. 14:00 -17:00 Uhr sowie Do. 14:00 -18:00 Uhr) und
darüber hinaus nach Terminvereinbarung (Durchwahl 05403/404-45) eingesehen
werden.
Bad Iburg,
2.4.2025 Der Bürgermeister
Im Auftrag: N. Bilik (Fachbereich
Kindertagesstätten)