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Öffentliche Bekanntmachung - Wasserrechtliche Bewilligung gem. §§ 8 - 10 Wasserhaushaltsgesetz

Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen II und III Limberg der Stadt Bad Iburg

Die Stadt Bad Iburg hat die Bewilligung nach §§ 8 bis 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt, Grundwasser in einer Gesamtmenge von 445.000 m³/Jahr zu entnehmen. Das geförderte Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung.

Die wasserrechtliche Bewilligung wurde mit Bescheid vom 25.03.2024 erteilt und beinhaltet das Recht, Grundwasser aus den Brunnen II und III der Stadt Bad Iburg in den angegebenen Mengen zutage zu fördern, mittels Rohrleitungen abzuleiten und zur Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadt Bad Iburg zu gebrauchen und verbrauchen.

Gemäß § 27 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) ist die Öffentlichkeit über die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens zu unterrichten und der Inhalt der Entscheidung mit Begründung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Jeweils eine Ausfertigung des vollständigen Bewilligungsbescheides und der Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 

02.05.2024 bis einschließlich 15.05.2024

 in folgenden Behörden während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

  • Stadt Bad Iburg, Fachbereich II - Planen & Bauen, Am Gografenhof 4, 49186 Bad Iburg
  • Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück

Entsprechende Termine zu einer Einsichtnahme sind mit den Kommunen vorher abzustimmen. Die Unterlagen sind während dieses Zeitraumes ebenfalls unter

https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen

sowie auf der Internetseite des niedersächsischen UVP-Portals

https://uvp.niedersachsen.de/portal/

im Internet abrufbar.


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