Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Bürgernähe und Serviceorientierung – die Stadt Bad Iburg bietet Ihnen in Kürze einen neuen Service, um Verwaltungsdienstleistungen so einfach wie möglich zu gestalten: die Online-Services.
Mit den Online-Services hat die Stadtverwaltung jetzt ein neues digitales Serviceportal ins Leben gerufen, mit dem viele Angelegenheiten unabhängig von Öffnungszeiten und vom heimischen PC oder mit einem Smartphone erledigt werden können.
Zunächst werden einzelne, ausgewählte Verwaltungsleistungen online verfügbar sein, wobei die Liste fortlaufend ergänzt werden wird. So können beispielsweise Hundehalter auf diesem Weg ihren vierbeinigen Freund bei der Stadt anmelden, auch die Beantragung von Wohngeld wird zeitnah möglich sein und für die Voranmeldung zur Eheschließung ist kein persönliches Erscheinen im Rathaus mehr erforderlich. Weil das Onlineportal im landkreisweiten Verbund eingeführt wird, sind zukünftig sogar Verwaltungsdienstleistungen, die in die Zuständigkeit des Landkreises fallen, dort abrufbar.
Um das Portal nutzen zu können, müssen Interessierte nur auf der
Startseite dieser Homepage den Punkt
am oberen Bildschirmrand klicken, dann geht es auf der rechten Seite in der Schnellstart-Leiste über weiter zu den
Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem neben den am meisten angefragten Themen und Rubriken auch eine umfangreiche Suchfunktion zur weiteren Navigation genutzt werden kann. Neben den gesuchten Serviceleistungen finden die Nutzer dort außerdem hilfreiche Informationen zum entsprechenden Thema – etwa die Rechtsgrundlagen, Regelungen zu Fristen oder die Höhe eventuell anfallender Gebühren.
Einige Serviceleistungen erfordern ein so genanntes BundID-Konto. Notwendig ist dieses für die Identifizierung des Antragstellers. Die Identifizierung erfolgt unabhängig von der Stadtverwaltung Bad Iburg und geschieht über ein Portal des Bundes mithilfe eines onlinefähigen Personalausweises oder einem ELSTER-Zertifikat der Finanzbehörde. Sollte für die gestellte Anfrage bei der Stadt Bad Iburg eine Identifizierung per BundID notwendig sein, werden die Nutzer des Open R@thaus im Rahmen der Antragstellung entsprechend weitergeleitet. Gegebenenfalls anfallende Gebühren können über einen Online-Bezahldienst beglichen werden, weitere Zahlungsmöglichkeiten werden ergänzt.