Gleichstellungsbüro der Stadt Bad Iburg

Ziele und Aufgaben der Gleichstellunsgbeauftragten

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" (Grundgesetz Artikel 3 Abs.2)

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schafft in §8 klare Rechtliche Rahmenbedingungen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Frauen und Männer für Anregungen, Beschwerden und/oder Fragen.

      • Sie berät Frauen und Männer vertraulich und bietet entsprechende Unterstützung an, um Probleme zu lösen.
      • Sie weist auf bestehende Defizite bei der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Stadtverwaltung und in der Stadt Bad Iburg hin.
      • Sie erarbeitet Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Situation von Frauen und initiiert hierzu konkrete Projekte.
      • Sie arbeitet mit Frauengruppen und Verbänden zusammen, um ein Netzwerk der Hilfe aufzubauen.
      • Die Gleichstellungsbeauftragte ist vor allem auch Ansprechpartnerin für Frauen in allen und vor allem besonderen Lebenssituationen.

      Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.

      Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Iburg ist: Iris Gluth

      Kontakt:
      Stadt Bad Iburg
      Am Gografenhof 4 (Rathaus), 49186 Bad Iburg
      Tel. 05403 – 404 25
      Mail:

      Sprechstunde:  Nach Vereinbarung

      Ihre Meinung: 

      Faltblatt Kreisarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten

      Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten

      Gewalt gegen Frauen und Mädchen