Voraussichtlich im Herbst 2025 wird ein kommunaler
Dienstleister im Auftrag der Stadt Bad Iburg eine Hundebestandsaufnahme im
gesamten Stadtgebiet durchführen. Ziel der Maßnahme ist es Steuergerechtigkeit
herbeizuführen.
Rund 10.700 Menschen wohnen in der Stadt Bad Iburg. In vielen
Haushalten leben mit ihnen auch Hunde. Die Haltung ist in der Stadt Bad Iburg
wie in fast allen anderen Kommunen in Niedersachsen auch steuerpflichtig. Die sog.
Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer mit der das ordnungspolitische Ziel
verfolgt wird, die Anzahl der Hunde nicht unbegrenzt ansteigen zu lassen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die
Hundesteuersatzung. Viele Bürgerinnen und Bürger sind ihrer Pflicht zur
Anmeldung ihrer Hunde ordnungsgemäß nachgekommen und zahlen entsprechend
Hundesteuer. Der Steuersatz beträgt derzeit 95,- € jährlich für den ersten
gehaltenen Hund, 145,- € für den zweiten Hund und 176,- € für jeden weiteren
Hund. Für gefährliche Hunde wird eine deutlich höhere Steuer verlangt. Aus
Gründen der Steuergerechtigkeit ist es geboten alle Hunde zu erfassen, damit
sich nicht einzelne Personen der Besteuerung entziehen. Es ist im Sinne aller
steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger, dass auch alle Steuerpflichtigen ihren
Anteil leisten.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Iburg hat die
Verwaltung beauftragt eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen zu lassen.
Mitarbeitende eines zu beauftragenden Kommunaldienstleisters werden hierzu
voraussichtlich im Herbst dieses Jahres alle Haushalte aufsuchen und die
Anzahl der dort lebenden Hunde erfassen. Die beauftragten Personen können sich
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend ausweisen. Soweit Auskünfte
verweigert werden, würden Mitarbeitende der Stadtverwaltung ergänzende
Kontrollen vor Ort durchführen. Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der
Hundebestandserfassung mit den Hundesteuerveranlagungen abgleichen und die
säumigen Steuerzahlenden dann entsprechend nachveranlagen. Ferner wird durch
das Ordnungsamt überprüft, ob die Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes
(Sachkunde, Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung) eingehalten werden.