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flächendeckende Hundekontrolle in Bad Iburg

Voraussichtlich im Herbst 2025 wird ein kommunaler Dienstleister im Auftrag der Stadt Bad Iburg eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchführen. Ziel der Maßnahme ist es Steuergerechtigkeit herbeizuführen.

Rund 10.700 Menschen wohnen in der Stadt Bad Iburg. In vielen Haushalten leben mit ihnen auch Hunde. Die Haltung ist in der Stadt Bad Iburg wie in fast allen anderen Kommunen in Niedersachsen auch steuerpflichtig. Die sog. Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer mit der das ordnungspolitische Ziel verfolgt wird, die Anzahl der Hunde nicht unbegrenzt ansteigen zu lassen.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung. Viele Bürgerinnen und Bürger sind ihrer Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde ordnungsgemäß nachgekommen und zahlen entsprechend Hundesteuer. Der Steuersatz beträgt derzeit 95,- € jährlich für den ersten gehaltenen Hund, 145,- € für den zweiten Hund und 176,- € für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde wird eine deutlich höhere Steuer verlangt. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist es geboten alle Hunde zu erfassen, damit sich nicht einzelne Personen der Besteuerung entziehen. Es ist im Sinne aller steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger, dass auch alle Steuerpflichtigen ihren Anteil leisten.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Iburg hat die Verwaltung beauftragt eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen zu lassen. Mitarbeitende eines zu beauftragenden Kommunaldienstleisters werden hierzu voraussichtlich im Herbst dieses Jahres alle Haushalte aufsuchen und die Anzahl der dort lebenden Hunde erfassen. Die beauftragten Personen können sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend ausweisen. Soweit Auskünfte verweigert werden, würden Mitarbeitende der Stadtverwaltung ergänzende Kontrollen vor Ort durchführen. Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der Hundebestandserfassung mit den Hundesteuerveranlagungen abgleichen und die säumigen Steuerzahlenden dann entsprechend nachveranlagen. Ferner wird durch das Ordnungsamt überprüft, ob die Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes (Sachkunde, Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung) eingehalten werden.

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