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Grundsteuerreform Niedersachsen - Fristablauf 31.01.2023 und nun?

Grundsteuer: Ohne geht es nicht! Lassen Sie sich nicht verunsichern.

Anlässlich der am 31. Januar 2023 auslaufenden Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung nimmt die Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema zu. Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits Feststellungsbescheide ihrer Finanzämter erhalten und sind in Sorge, künftig höhere Abgaben leisten zu müssen. Bürgermeister Große-Albers sorgt für Aufklärung: „In der öffentlichen Debatte wird derzeit viel durcheinandergebracht. Die Grundsteuerreform ist keine versteckte Steuererhöhung. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird. Mit ihr werden bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich.“

Aus gemeindlicher Sicht ist nachvollziehbar, dass die Grundsteuerreform einige Menschen verunsichert. Es lohnt aber ein genauerer Blick auf die Gründe und Folgen.

Über den nachstehenden Link gelangen Sie zum vollständigen Presseartikel:

Presseartikel zur Grundsteuerreform Niedersachsen


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