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Bekanntmachung Fundsachen

Das Ordnungsamt informiert über zwei Fundsachen. Hierbei handelt es sich um einen Ehering und ein E-Bike.

Personen, die dieses Eigentum vermissen, werden gebeten, sich an das Fundbüro unter 05403/404-53 oder per E-Mail an zu wenden. Dieser Aufruf richtet sich ausschließlich an Personen, die ihr Eigentum an den Gegenständen nachweisen können, also z.B. über eine Kaufrechnung verfügen. Das Eigentum muss zweifelsfrei festgestellt werden können, ansonsten wird die Fundsache nicht herausgegeben. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 965 ff BGB bleiben unberührt.

Wir bitten darum, jegliche Anfragen zu Farbe, Modell, Material usw. zu unterlassen, da diese nicht beantwortet werden.


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