Das Ordnungsamt informiert über zwei Fundsachen. Hierbei handelt
es sich um einen Ehering und ein E-Bike.
Personen, die dieses Eigentum vermissen, werden gebeten, sich an
das Fundbüro unter 05403/404-53 oder per E-Mail an zu
wenden. Dieser Aufruf richtet sich ausschließlich an Personen, die ihr Eigentum
an den Gegenständen nachweisen können, also z.B. über eine Kaufrechnung
verfügen. Das Eigentum muss zweifelsfrei festgestellt werden können, ansonsten
wird die Fundsache nicht herausgegeben. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 965
ff BGB bleiben unberührt.
Wir bitten darum, jegliche Anfragen zu Farbe, Modell, Material
usw. zu unterlassen, da diese nicht beantwortet werden.
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