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Brut- und Setzzeit ab dem 01. April

Hundehalter aufgepasst: Die Brut- und Setzzeit beginnt bald!

Die wichtigste Zeit des Jahres bricht bald für viele Wildtiere an. In Wald, Feld und Flur werden Rehkitze geboren, Fasanenküken schlüpfen und kleine Hasen erblicken das Licht der Welt. Dieser Umstand bedarf eines besonderen Schutzes. Der Gesetzgeber hat deshalb im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgelegt, dass während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Hunde generell an der Leine geführt werden müssen. Dies gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres. Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit bezieht sich auf die freie Landschaft und die Wälder. Gesetzesverstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden.

Weitere Infos erhalten Sie im Rathaus bei Frau Schulten unter Telefon 05403/404-52.


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