Hundehalter
aufgepasst: Die Brut- und Setzzeit beginnt bald!
Die wichtigste Zeit des Jahres bricht bald für
viele Wildtiere an. In Wald, Feld und Flur werden Rehkitze geboren,
Fasanenküken schlüpfen und kleine Hasen erblicken das Licht der Welt. Dieser
Umstand bedarf eines besonderen Schutzes. Der Gesetzgeber hat deshalb im
Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
festgelegt, dass während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Hunde
generell an der Leine geführt werden müssen. Dies gilt in der Zeit vom 1. April
bis zum 15. Juli eines jeden Jahres. Die Leinenpflicht während der Brut-
und Setzzeit bezieht sich auf die freie Landschaft und die Wälder.
Gesetzesverstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden.
Weitere Infos erhalten Sie im Rathaus bei Frau Schulten unter Telefon 05403/404-52.
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