Beide Grundstücke sind bereits mittels eines rechtskräftigen Bebauungsplans für die Wohnbebauung freigegeben. Für den Verkauf dieser Grundstücke wird der gültige Bodenrichtwertpreis als Richtwert zugrunde gelegt. Dieser beträgt bei der Rottstraße 190 €/m² und bei dem Hügel 215 €/m². Interessensbekundungen und Kaufangebotekönnen an Herrn Vennemann unter der Mailadresse bis zum 01.11.2026 herangetragen werden.
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