junge helfende hände & Ehrenamtliche jugendarbeit
Das Ehrenamt-Projekt der Jugendlichen in Bad Iburg:

Junge Helfende Hände

Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren haben sich bereit erklärt, hilfsbedürftigen Menschen im Alltag zu helfen.

Und die Hilfe ist so vielfältig wie die Menschen, die so zueinander finden, sich über die Generationen hinweg kennen und schätzen lernen.

Die Hilfe im Alltag ist leicht von den jungen Helfern zu erledigen: Laub Harken, Blumen wässern, Rasen mähen, Gassi gehen, Besorgungen machen, Glühbirne wechseln, TV-Sender suchen, Handy einstellen, Einkaufshilfe oder auch mal eine Begleitung beim Spaziergang.

Die „Jungen Helfenden Hände“ Bad Iburg wollen unterstützen und für andere etwas tun, was wirklich Sinn macht. Pro halbe Stunde bekommen die Kinder und Jugendlichen 2 € Aufwandsentschädigung von den Menschen, denen sie zur Seite stehen. Diese erhalten sie in Form eines Werttickets, das man im Stadthaus erwerben kann.

Unterstützt und betreut werden die Helfer und die Hilfesuchenden von Ehrenamtskoordinatorin Hong Khanh Pham (montags 10-12 Uhr, Tel. 05403 – 40414) und Jugendpflegerin Petra Dähn (Mo.-Do. 15 - 18 Uhr, Tel. 05403 – 794238), die auch für weitere Infos als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen. 

Ehrenamtliche Jugendarbeit

Richtlinien der Stadt Bad Iburg zur Förderung der
ehrenamtlichen Jugendarbeit

I. Allgemeines
Die Stadt Bad Iburg gewährt nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie dieser Richtlinien Zuschüsse zur Förderung der Jugendlichen in Bad Iburg, die in Vereinen, Verbänden und Gruppen ehren-amtlich betreut werden. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

II. Grundsätze der Förderung
Die finanzielle Unterstützung der Jugendgruppen setzt ein Engagement in einem der nachfolgend aufgeführten Handlungsfeldern voraus:

• Mitarbeit in sozialen Einrichtungen
• Aktivitäten im Sport
• Maßnahmen zur Gesundheitserziehung
• Prävention von Suchtverhalten und Drogenkonsum
• Fortentwicklung eines nachhaltigen ökologischen Verständnisses
• Förderung der musischen Betätigung

Darüber hinaus wird erwartet, dass die Jugendlichen in ihrer humanitären und sozialen Kompetenz besonders gefördert werden. Dies setzt u. a. voraus, dass die Kooperationsfähigkeit, die Integrationsfähigkeit, das Gruppenverhalten, die Kollegialität, die soziale Verantwortung und das demokratische Denken und Handeln der Jugendlichen positiv fortentwickelt werden.

III. Berechnung der Zuschüsse
1. Grundförderung
Jeder Verein oder jede Institution, der bzw. die die Voraussetzungen unter Ziffer II erfüllt, erhält eine Grundförderung von 300,00 € jährlich.

2. Besondere Förderung
a) Eine weitere finanzielle Förderung erhalten die Vereine und Verbände für Jugendgruppen, wenn die Jugendarbeit regelmäßig und in einem Umfang von mindestens einer Stunde pro Woche stattfindet (Berechnung der Förderung: Anzahl der gemeldeten Kinder und Jugendlichen multipliziert mit dem festgelegten Betrag pro Jugendlichem).
b) Sofern die Kinder- und Jugendarbeit in oder auf eigenen Sport-, Übungs- und Freizeitanlagen stattfindet, die der Verein oder die Gruppe für diesen Zweck unterhält, wird die Berechnungsziffer verdoppelt. Dabei muss der Verein nachweisen, wie viele Kinder und Jugendliche diese Einrichtungen nutzen.
c) Die Vereine und Gruppen erhalten für jeden ehrenamtlichen Übungs- bzw. Gruppenleiter (Mindestalter 16 Jahre), der eine nachweisbare Ausbildung in der Jugendarbeit erhalten hat, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 25,00 €. Maximal wird pro angefangene 20 Jugendliche ein Übungs- bzw. Gruppenleiter anerkannt.

3. Gewährung von Zuschüssen für Einzelprojekte
Für besondere Einzelprojekte können Zuschüsse bis zur Höhe von 300,00 € an Vereine, Verbände und Gruppen gewährt werden, die keine Zuschüsse gem. Ziffer III 1. und 2. erhalten. 
Entsprechende Anträge sind bis zum 31.07. eines jeden Jahres zu stellen. Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses trifft der Verwaltungsausschuss.

4. Höhe der Zuschüsse
Die Höhe des Zuschusses gem. Ziffer III 2. a – b) ergibt sich aus der Differenz der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der vorab nach Ziffer III. 1., 2.c) und 3. berechneten Beträge.

IV. Antragsfristen
Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Die Anträge sind bis zum 31.07. eines jeden Jahres zu stellen. Es ist das von der Stadt Bad Iburg anerkannte Antragsformular zu verwenden. Die Auszahlung der Fördermittel (Ausnahme: Zuschüsse für Einzelprojekte) des jeweiligen Haushaltsjahres werden zum 30.09. eines jeden Jahres ausgezahlt. 
Die Gruppen und Vereine sind zu einer uneingeschränkten Offenlegung der geforderten Informationen verpflichtet, sofern sie Fördermittel entsprechend den Richtlinien beantragen. Auf Verlangen ist der Mitteleinsatz bzw. Verwendungszweck durch Originalbelege nachzuweisen. 

V. Anerkennung der förderungsberechtigten Vereine
Eine Förderung nach diesen Richtlinien kommt nur in Frage, wenn der Verwaltungsausschuss aufgrund einer Empfehlung des Fachausschusses den Verein bzw. die Institution als förderungswürdig anerkannt hat. Die Gruppen, Vereine und Institutionen, die bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinie bereits Zuschüsse erhalten haben, gelten als förderungswürdig im Sinne dieser Richtlinie.

VI. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum 01. Januar 2009 in Kraft.